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| Montag, 6. September 2010 |
Home Ehepartner
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Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner |
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Eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehegatten können Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder eines Besitzers einer Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Sie haben entweder die Möglichkeit, sich für eine temporäre oder für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Erstere wird in der Regel zunächst befristet für bis zu drei Jahren ausgestellt und kann danach wieder neu beantragt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner ist nur für verheiratete Paare erhältlich. Sind Sie nicht mit Ihrem Partner verheiratet, so können Sie sich für eine Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner bewerben.
Eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner können wir für Sie in den beiden folgenden Kategorien beantragen:
Erfüllen Sie die Bedingungen? Machen Sie hier den Einwanderungstest und füllen Sie unseren Fragebogen aus. Einer unserer Kundenberater wird sich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihnen das Ergebnis mitzuteilen. mehr
Hier können Sie diverse Informationsbroschüren zum Thema „Einwanderung nach Südafrika“ herunterladen.
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Tel +27 21 424 2460 | Fax +27 21 424 2461 | Email info@insidesa.de
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