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Aufenthaltsgenehmigung für Verwandte Drucken E-mail


Eine Aufenthaltsgenehmigung für Verwandte können Personen erhalten, die unmittelbare Familienangehörige von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltserlaubnis sind. Der Antragsteller muss zur Verwandtschaft ersten Grades des ansässigen Angehörigen gehören, d.h. es können sich nur Kinder, Eltern oder Geschwister bewerben.

Voraussetzung für die Ausstellung dieser Genehmigung ist, dass der Südafrikaner bzw. Daueraufenthaltsberechtigter angemessene finanzielle Mittel nachweisen kann. Im Gegensatz zu Ehe- und Lebenspartnern wird diesen Antragsstellern bei einer temporären Genehmigung jedoch nicht gestattet, eine Arbeit aufzunehmen. Dies ist Ihnen nur bei der Ausstellung einer unbefristeten Aufenthaltgenehmigung erlaubt.

Sie haben die Möglichkeit, eine befristete oder permanente Aufenthaltserlaubnis für Verwandte zu beantragen. Bitte beachten Sie hier, dass sich nur Eltern oder Kinder für eine Daueraufenthaltsgenehmigung bewerben können. Geschwister von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten qualifizieren sich nur für die Beantragung einer befristeten Genehmigung. Die Bearbeitungszeit einer dauerhaften Erlaubnis nimmt allerdings sehr viel Zeit in Anspruch. Deshalb ist es sinnvoll, sich zunächst für eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Die befristete Genehmigung wird für zwei Jahre ausgestellt und kann danach neu beantragt werden.

Bei der Bewerbung für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung muss der ansässige Angehörige lediglich ausreichende finanzielle Mittel vorweisen. Damit einem unmittelbaren Familienangehörigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden kann, muss der Südafrikaner bzw. Daueraufenthaltsberechtigter eine Verpflichtungserklärung abgeben, mit der er bestätigt, dass er den Angehörigen finanziell unterstützt.


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Hier können Sie diverse Informationsbroschüren zum Thema „Einwanderung nach Südafrika“ herunterladen.

 




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