Südafrika – Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

Für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner können sich Personen bewerben, die mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder einem Besitzer einer Daueraufenthaltserlaubnis verheiratet sind. Hierbei werden sowohl hetero- als auch homosexuellen Ehen anerkannt. Aus welchem Land der Antragssteller kommt, ist ebenfalls unbedeutend.

Um eine permanente Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten zu erhalten, müssen Sie vorweisen können, dass Sie mit Ihrem Partner mindestens fünf Jahre verheiratet sind. Zudem müssen Sie denselben Wohnsitz wie Ihr Ehepartner haben. Des Weiteren fordert der Gesetzgeber, dass zwei Jahre nach Ausstellung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung einmalig ein erneuter Nachweis erbracht werden muss, der die weiterhin bestehende Ehe bestätigt. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, verfällt die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers.

Diese Genehmigung berechtigt den Besitzer ebenfalls dazu, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, ein Studium zu absolvieren oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Südafrika – Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner wird Personen ausgestellt, die mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder einem Besitzer einer Daueraufenthaltserlaubnis verheiratet sind. Es kann sich sowohl um eine homo- als auch um eine heterosexuelle Ehe handeln. Ebenfalls ist es unbedeutend, aus welchem Land der Antragssteller kommt.

Um eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner zu erhalten, müssen Sie keine vorgeschriebene Anzahl an Jahren verheiratet sein. Jedoch müssen Sie vorweisen, dass Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen wohnen.

Diese Genehmigung wird für bis zu drei Jahren ausgestellt und kann danach erneut beantragt werden, wenn die Ehe weiterhin besteht. Im Idealfall sollte dies mindestens drei Monate vor Ablauf der Genehmigung geschehen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung vorhanden ist.

Durch einen zusätzlichen Vermerk wird der Antragsteller ebenfalls dazu berechtigt, in Südafrika einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ein Studium aufzunehmen oder ein eigenes Unternehmen zu gründen. Diese zusätzliche Arbeitsgenehmigung kann jedoch nur bei Vorliegen eines Arbeitsangebotes beantragt werden.

Südafrika – Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehegatten können Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder eines Besitzers einer Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Sie haben entweder die Möglichkeit, sich für eine temporäre oder für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Erstere wird in der Regel zunächst befristet für bis zu drei Jahren ausgestellt und kann danach wieder neu beantragt werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner ist nur für verheiratete Paare erhältlich. Sind Sie nicht mit Ihrem Partner verheiratet, so können Sie sich für eine Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner bewerben.

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner können wir für Sie in den beiden folgenden Kategorien beantragen: