Für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner können sich Personen bewerben, die mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder einem Besitzer einer Daueraufenthaltserlaubnis verheiratet sind. Hierbei werden sowohl hetero- als auch homosexuellen Ehen anerkannt. Aus welchem Land der Antragssteller kommt, ist ebenfalls unbedeutend.
Um eine permanente Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten zu erhalten, müssen Sie vorweisen können, dass Sie mit Ihrem Partner mindestens fünf Jahre verheiratet sind. Zudem müssen Sie denselben Wohnsitz wie Ihr Ehepartner haben. Des Weiteren fordert der Gesetzgeber, dass zwei Jahre nach Ausstellung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung einmalig ein erneuter Nachweis erbracht werden muss, der die weiterhin bestehende Ehe bestätigt. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, verfällt die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers.
Diese Genehmigung berechtigt den Besitzer ebenfalls dazu, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, ein Studium zu absolvieren oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.