Eine allgemeine Arbeitserlaubnis können Sie erst beantragen, nachdem Sie ein Jobangebot eines Unternehmens in Südafrika erhalten haben. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss durch das Schalten von Anzeigen und anderen Maßnahmen nachweisen, dass er keinen Südafrikaner gefunden hat, der die Ihnen angebotene Tätigkeit hätte übernehmen können. Eine Immigrationsberatung wird Sie gerne darüber informieren, welche weiteren Vorschriften Ihr zukünftiger Arbeitgeber beachten muss.

Die Bearbeitung Ihres Antrages nimmt in der Regel mindestens acht Wochen in Anspruch. Die Bearbeitungszeit wird zum einen davon beeinflusst, welches regionale Büro der Einwanderungsbehörde Ihren Antrag bearbeitet und wie viel Zeit die einzelnen Abteilungen benötigen.

Die Inanspruchnahme von professioneller Hilfe garantiert Ihnen zumindest die Ersparnis mehrerer Wochen oder sogar Monate der Vorbereitung Ihrer Bewerbung.

Auch wenn die Einwanderungsbehörde unangemessen lange für die Bearbeitung einer Arbeitsgenehmigung benötigt, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn der Bearbeitungsprozess abgeschlossen ist und Sie Ihre ordnungsgemäße Genehmigung erhalten haben.

Diese Arbeitserlaubnis wird Ihnen für bis zu drei Jahren ausgestellt, die Sie nach Ablauf dieser Zeit erneut beantragen können. Sollten Sie eine Tätigkeit in einem anderen Unternehmen aufnehmen möchten, so müssen Sie sich für eine neue Arbeitsgenehmigung bewerben.

Nach fünf Jahren können Sie sich für eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bewerben. Ihr Immigrationsberater bespricht mit Ihnen gerne den genauen Ablauf und welche Dokumente Sie für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung in Südafrika einreichen müssen.

Wenn Sie noch kein Jobangebot haben, aber gerne in Südafrika arbeiten möchten, können Sie sich direkt bei Unternehmen bewerben. Die meisten Jobs bieten die Gegenden in und um Johannesburg und Pretoria, da hier viele multinationale Unternehmen ihren Sitz haben. Kapstadt und Durban haben auch eine stetig wachsende Ökonomie und bieten somit ebenfalls gute Karrieremöglichkeiten.

Viele Firmen wissen aber häufig nicht, ob Sie als Ausländer eine Arbeitserlaubnis bekämen oder nicht. Somit kann es durchaus der Fall sein, dass das Unternehmen Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.