Sie können sich unmittelbar für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubis für Selbständige und Investoren bewerben. Die Bearbeitung für eine solche Genehmigung kann viel Zeit in Anspruch nehmen und je nachdem, ob Sie einen Antrag auf Minderung des Investitionskapitals stellen oder nicht, kann sich dieser Zeitraum noch verlängern.
Somit ist es sinnvoller, sich erst für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubis für Selbständige und Investoren zu bewerben, wenn Sie bereits im Besitz einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind.
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bringt viele Vorteile mit sich und gibt dem Besitzer die gleichen Rechte wie einem Südafrikaner – ausgenommen ist hier jedoch das Wahlrecht.