Südafrika – Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner ist ähnlich wie die Aufenthaltsgenehmigung für Ehegatten. Unter Immigrationsgesichtspunkten ist ein Lebenspartner ein Partner eines/r Südafrikaners/in oder eines Inhabers einer Daueraufenthaltsgenehmigung, wobei beide Partner die Intention haben, den Rest ihres Lebens als Paar zusammen zu bleiben.

Sie können sich entweder für eine befristete oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner bewerben. Erstere wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgestellt und kann danach neu beantragt werden, sofern die Partnerschaft noch besteht. Mit einem zusätzlichen Vermerk berechtigt diese Aufenthaltsgenehmigung den Besitzer ebenfalls dazu, in Südafrika eine Arbeit aufzunehmen.

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner können wir für Sie in den beiden folgenden Kategorien beantragen: