Südafrika – Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehegatten können Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder eines Besitzers einer Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Sie haben entweder die Möglichkeit, sich für eine temporäre oder für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Erstere wird in der Regel zunächst befristet für bis zu drei Jahren ausgestellt und kann danach wieder neu beantragt werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner ist nur für verheiratete Paare erhältlich. Sind Sie nicht mit Ihrem Partner verheiratet, so können Sie sich für eine Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner bewerben.

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner können wir für Sie in den beiden folgenden Kategorien beantragen: