Südafrika – Südafrika – Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer und Investoren

In der Regel sollten Sie sich zunächst für eine befristete Aufenthaltserlaubis für Selbstständige und Investoren bewerben. Sie ist wesentlich leichter und schneller zu erhalten als eine dauerhafte Genehmigung.

Diese befristete Erlaubnis berechtigt Sie nur dazu, innnerhalb Ihrer gegründeten Firma oder in dem von Ihnen investierten Unternehmen tätig zu werden.

Die Antragstellung einer Daueraufenthaltserlaubnis nimmt viel Zeit in Anspruch und wenn Sie einen Antrag auf die Minderung des Investitionskapitals stellen, verlängert sich dieser Zeitraum noch. Aus diesem Grund ist es wesentlich einfacher, sich zunächst für eine befristete Aufenthaltserlaubis für Unternehmer und Investoren zu bewerben und erst eine dauerhafte Genehmigung zu beantragen, wenn Sie bereits eine befristete Erlaubnis besitzen.

Sie haben auch die Möglichkeit, die temporäre Genehmigung nach zwei Jahren erneut zu beantragen. Hierfür müssen Sie allerdings den Nachweis erbringen, dass Sie die genannten Anforderungen erfüllt haben.