Südafrika: Aufenthaltsgenehmigung für Verwandte

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Verwandte können Personen erhalten, die unmittelbare Familienangehörige von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltserlaubnis sind. Der Antragsteller muss zur Verwandtschaft ersten Grades des ansässigen Angehörigen gehören, d.h. es können sich nur Kinder, Eltern oder Geschwister bewerben.

Voraussetzung für die Ausstellung dieser Genehmigung ist, dass der Südafrikaner bzw. Daueraufenthaltsberechtigter angemessene finanzielle Mittel nachweisen kann. Im Gegensatz zu Ehe- und Lebenspartnern wird diesen Antragsstellern bei einer temporären Genehmigung jedoch nicht gestattet, eine Arbeit aufzunehmen. Dies ist Ihnen nur bei der Ausstellung einer unbefristeten Aufenthaltgenehmigung erlaubt.

Sie haben die Möglichkeit, eine befristete oder permanente Aufenthaltserlaubnis für Verwandte zu beantragen. Bitte beachten Sie hier, dass sich nur Eltern oder Kinder für eine Daueraufenthaltsgenehmigung bewerben können. Geschwister von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten qualifizieren sich nur für die Beantragung einer befristeten Genehmigung. Die Bearbeitungszeit einer dauerhaften Erlaubnis nimmt allerdings sehr viel Zeit in Anspruch. Deshalb ist es sinnvoll, sich zunächst für eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Die befristete Genehmigung wird für zwei Jahre ausgestellt und kann danach neu beantragt werden.

Bei der Bewerbung für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung muss der ansässige Angehörige lediglich ausreichende finanzielle Mittel vorweisen. Damit einem unmittelbaren Familienangehörigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden kann, muss der Südafrikaner bzw. Daueraufenthaltsberechtigter eine Verpflichtungserklärung abgeben, mit der er bestätigt, dass er den Angehörigen finanziell unterstützt.

 

Südafrika: Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

Für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner können sich Personen bewerben, die mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder einem Besitzer einer Daueraufenthaltserlaubnis eine Partnerschaft haben und beide die Intention haben, den Rest ihres Lebens als Paar zusammen zu bleiben. Hierbei werden sowohl hetero- als auch homosexuellen Lebenspartnerschaften anerkannt.

Um eine permanente Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner zu erhalten, müssen Sie vorweisen können, dass Sie mit Ihrem Partner mindestens zwei Jahre zusammen sind. Zudem müssen Sie einen gemeinsamen Wohnsitz und gemeinsame finanzielle Ausgaben haben. Des Weiteren fordert der Gesetzgeber nach zwei Jahren einmalig einen erneuten Nachweis, dass die Lebenspartnerschaft weiterhin besteht. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, verfällt die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers.

Diese Genehmigung berechtigt den Besitzer ebenfalls dazu, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, ein Studium zu absolvieren oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

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Südafrika: Befristete Aufenthaltsgenehmigung

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner wird Personen ausgestellt, die Partner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder eines Besitzers einer Daueraufenthaltserlaubnis sind, wobei beide die Intention haben, den Rest Ihres Lebens als Paar zusammen zu bleiben. Es kann sich sowohl um eine hetero- als auch um eine homosexuelle Partnerschaft handeln.

Um eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner zu erhalten, müssen Sie keinen vorgeschriebenen Zeitraum zusammen sein. Jedoch müssen Sie sowohl zusammen leben als auch gemeinsame finanzielle Ausgaben vorweisen können.

Diese Genehmigung wird für drei Jahre ausgestellt und kann danach erneut beantragt werden, wenn die Partnerschaft weiterhin besteht. Im Idealfall sollte dies mindestens drei Monate vor Ablauf der Genehmigung geschehen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung vorhanden ist. Haben Sie sich schon vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung getrennt, so müssen Sie sich so schnell wie möglich für eine alternative Aufenthaltserlaubnis bewerben oder in Ihr Heimatland zurückkehren.

Durch einen zusätzlichen Vermerk wird der Antragsteller ebenfalls dazu berechtigt, in Südafrika einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ein Studium aufzunehmen oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Südafrika – Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner ist ähnlich wie die Aufenthaltsgenehmigung für Ehegatten. Unter Immigrationsgesichtspunkten ist ein Lebenspartner ein Partner eines/r Südafrikaners/in oder eines Inhabers einer Daueraufenthaltsgenehmigung, wobei beide Partner die Intention haben, den Rest ihres Lebens als Paar zusammen zu bleiben.

Sie können sich entweder für eine befristete oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartner bewerben. Erstere wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgestellt und kann danach neu beantragt werden, sofern die Partnerschaft noch besteht. Mit einem zusätzlichen Vermerk berechtigt diese Aufenthaltsgenehmigung den Besitzer ebenfalls dazu, in Südafrika eine Arbeit aufzunehmen.

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Lebenspartner können wir für Sie in den beiden folgenden Kategorien beantragen:

Südafrika – Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

Für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner können sich Personen bewerben, die mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder einem Besitzer einer Daueraufenthaltserlaubnis verheiratet sind. Hierbei werden sowohl hetero- als auch homosexuellen Ehen anerkannt. Aus welchem Land der Antragssteller kommt, ist ebenfalls unbedeutend.

Um eine permanente Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten zu erhalten, müssen Sie vorweisen können, dass Sie mit Ihrem Partner mindestens fünf Jahre verheiratet sind. Zudem müssen Sie denselben Wohnsitz wie Ihr Ehepartner haben. Des Weiteren fordert der Gesetzgeber, dass zwei Jahre nach Ausstellung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung einmalig ein erneuter Nachweis erbracht werden muss, der die weiterhin bestehende Ehe bestätigt. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, verfällt die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers.

Diese Genehmigung berechtigt den Besitzer ebenfalls dazu, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, ein Studium zu absolvieren oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Südafrika – Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner wird Personen ausgestellt, die mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder einem Besitzer einer Daueraufenthaltserlaubnis verheiratet sind. Es kann sich sowohl um eine homo- als auch um eine heterosexuelle Ehe handeln. Ebenfalls ist es unbedeutend, aus welchem Land der Antragssteller kommt.

Um eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner zu erhalten, müssen Sie keine vorgeschriebene Anzahl an Jahren verheiratet sein. Jedoch müssen Sie vorweisen, dass Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen wohnen.

Diese Genehmigung wird für bis zu drei Jahren ausgestellt und kann danach erneut beantragt werden, wenn die Ehe weiterhin besteht. Im Idealfall sollte dies mindestens drei Monate vor Ablauf der Genehmigung geschehen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung vorhanden ist.

Durch einen zusätzlichen Vermerk wird der Antragsteller ebenfalls dazu berechtigt, in Südafrika einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ein Studium aufzunehmen oder ein eigenes Unternehmen zu gründen. Diese zusätzliche Arbeitsgenehmigung kann jedoch nur bei Vorliegen eines Arbeitsangebotes beantragt werden.

Südafrika – Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Rentner

Wenn Sie möglichst bald Ihre Rente oder Pensionierung in Südafrika verbringen möchten, sollten Sie sich zunächst für einen befristeten Aufenthalt bewerben und anschließend eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Wenn Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Rentner beantragen möchten, sollten Sie beachten, dass die Bearbeitung des Antrages in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

Genau wie bei der temporären müssen Sie auch bei der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis keine bestimmte Summe bei der Einreise vorweisen, sondern nur Ihr monatliches Einkommen. Pro Person muss ein minimales monatliches Einkommen von ZAR 37.000 im Monat nachgewiesen werden können.

Wenn Sie Immobilien in Südafrika oder einem anderen Land besitzen, kann der monatliche Mietwert dieser Immobilien zu den geforderten ZAR 37.000 im Monat hinzugerechnet werden. Ebenfalls können Sie Ihre Kapitalanlagen als Vermögensnachweis nutzen, wenn sie ein lebenslanges Einkommen garantieren. Das südafrikanische Innenministerium akzeptiert für die Berechnung der monatlichen Summe von ZAR 37.000 Mieteinkünfte, Rentenbezüge und andere Einkünfte, die ein lebenslanges Einkommen garantieren.

Sobald Ihnen eine Daueraufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde und Sie mit dieser fünf Jahre lang in Südafrika gelebt haben, haben Sie die Möglichkeit, sich für die südafrikanische Staatsbürgerschaft zu bewerben.

Südafrika – Befristete Aufenthaltsgenehmigung

Um in Südafrika eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung für Rentner zu beantragen, muss pro Person ein Mindesteinkommen von ZAR 37.000 im Monat nachgewiesen werden können.

Als Ehepaar oder Lebenspartner müssen Sie somit mindestens ZAR 74.000 insgesamt im Monat zur Verfügung haben. Dieser Betrag muss lediglich monatlich nachgewiesen werden können; Sie müssen keine bestimmte Summe bei Ihrer Einreise nach Südafrika vorzeigen.

Wenn Sie Immobilien besitzen – egal, ob in Südafrika oder einem anderen Land – kann der monatliche Mietwert der Immobilien zu den geforderten ZAR 37.000 im Monat hinzugerechnet werden. Ebenfalls können Sie Ihre Kapitalanlagen als Vermögensnachweis nutzen, wenn sie ein lebenslanges Einkommen garantieren. Das südafrikanische Innenministerium akzeptiert für die Berechnung der monatlichen Summe von ZAR 37.000 Mieteinkünfte, Rentenbezüge und andere Einkünfte, die ein lebenslanges Einkommen garantieren.

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Rentner kann für bis zu vier Jahren ausgestellt werden. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie sich erneut für eine temporäre Genehmigung bewerben. Sie müssen dann allerdings die zu dem Zeitpunkt aktuellen Bedingungen erfüllen.

Südafrika – Aufenthaltserlaubnis für Rentner

Wenn Sie Ihren Ruhestand in Südafrika verbringen möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Renter beantragen. Sie können sich entweder für eine befristete oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bewerben.

Die Bearbeitung einer unbefristeten Genehmigung kann allerdings sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit Ihre Rente oder Pensionierung in Südafrika aufnehmen möchten, sollten Sie sich zunächst für einen befristeten Aufenthalt bewerben und anschließend eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.

Die Vorbereitungen der Antragstellungen sollten unbedingt schon beginnen, wenn Sie sich noch im Heimatland befinden. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, gibt es keine vorgeschriebene Altersgrenze. Die Kriterien, die Sie für diese Aufenthaltserlaubnis erfüllen müssen, betreffen nur das monatliche Mindesteinkommen des Antragsstellers.

Sie können sich für eine Aufenthaltsgenehmigung für Rentner als Einzelperson, als Ehepaar oder aber, wenn Sie nicht verheiratet sind, als Rentner mit Lebenspartner bewerben. In diesem Fall bedarf es einer Bewerbung für eine Aufenthaltsgenehmigung für Rentner mit begleitendem Lebenspartner. Ihr Renten- oder Pensionsanspruch aus Deutschland bleibt Ihnen, auch wenn Sie Ihren Ruhestand in Südafrika verbringen, erhalten.

Weder der Besitz einer temporären noch einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für Rentner erlaubt es dem Halter, in Südafrika eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Möchten Sie einer Arbeit nachgehen, so müssen Sie sich für eine zusätzliche Arbeitserlaubnis bzw. einer Ergänzung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung bewerben.

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Rentner können wir für Sie in den beiden folgenden Kategorien beantragen: