Wenn Sie Ihren Ruhestand in Südafrika verbringen möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Renter beantragen. Sie können sich entweder für eine befristete oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bewerben.
Die Bearbeitung einer unbefristeten Genehmigung kann allerdings sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit Ihre Rente oder Pensionierung in Südafrika aufnehmen möchten, sollten Sie sich zunächst für einen befristeten Aufenthalt bewerben und anschließend eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Vorbereitungen der Antragstellungen sollten unbedingt schon beginnen, wenn Sie sich noch im Heimatland befinden. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, gibt es keine vorgeschriebene Altersgrenze. Die Kriterien, die Sie für diese Aufenthaltserlaubnis erfüllen müssen, betreffen nur das monatliche Mindesteinkommen des Antragsstellers.
Sie können sich für eine Aufenthaltsgenehmigung für Rentner als Einzelperson, als Ehepaar oder aber, wenn Sie nicht verheiratet sind, als Rentner mit Lebenspartner bewerben. In diesem Fall bedarf es einer Bewerbung für eine Aufenthaltsgenehmigung für Rentner mit begleitendem Lebenspartner. Ihr Renten- oder Pensionsanspruch aus Deutschland bleibt Ihnen, auch wenn Sie Ihren Ruhestand in Südafrika verbringen, erhalten.
Weder der Besitz einer temporären noch einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für Rentner erlaubt es dem Halter, in Südafrika eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Möchten Sie einer Arbeit nachgehen, so müssen Sie sich für eine zusätzliche Arbeitserlaubnis bzw. einer Ergänzung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung bewerben.
Eine Aufenthaltsgenehmigung für Rentner können wir für Sie in den beiden folgenden Kategorien beantragen: