Für diese Arbeitserlaubnis können sich Personen bewerben, die von ihrem ausländischen Unternehmen nach Südafrika entsendet werden, um dort für eine Zweigstelle oder eine Tochterfirma zu arbeiten.
Diese Arbeitsgenehmigung ist wesentlich einfacher und schneller zu bekommen, als eine allgemeine Arbeitserlaubnis. Sie benötigen diese Genehmigung auch, wenn Sie weiterhin in Ihrem Heimatland Ihr Gehalt beziehen, denn die Tatsache, dass Sie nicht in Südafrika bezahlt werden, heißt nicht, dass Sie nicht als Arbeitnehmer im Sinne des südafrikanischen Immigrationsgesetztes gesehen werden.
Mit dieser Arbeitsgenehmigung ist es dem ausländischen Arbeitnehmer lediglich erlaubt, innerhalb seines Unternehmens zu arbeiten. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie nach Südafrika einreisen und dort innnerhalb des Unternehmens, für das die Genehmigung ausgestellt wurde, arbeiten.
In der Regel wird diese Erlaubnis für zwei Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Zeit nicht verlängert werden.