Südafrika – Buchhaltung – Buchführung

In der Regel sind alle Unternehmen in Südafrika dazu verpflichtet, eine Buchführung durchzuführen. Alle unternehmensbezogenen Vorgänge müssen sachlich und zeitlich geordnet erfasst werden und auf Konten gebucht und dokumentiert werden. Am Ende des Jahres müssen die Konten abgeschlossen und eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden.

Neben der Buchhaltung und dem Jahresabschluss für Unternehmen in Südafrika übernehmen wir auch Steuererklärungen und -registrierungen für Einzelpersonen. Sie finden bei uns einen sehr umfangreichen Service, der in Südafrika in dieser Branche normalerweise eher unüblich ist. Für Immigranten sind wir besonders interessant, da wir mit Ihnen in Ihrer Muttersprache kommunizieren können.

Des Weiteren übernehmen wir für Ihre Firma Lohnabrechnungen, Umsatzsteuerabrechnungen und alle Steuerregistrierungen, wie beispielsweise Unternehmensregistrierungen und die Arbeitnehmerregistrierung bei SITE und PAYE.

Außerdem führen wir für Sie den zweijährigen Bericht bei Jahresabschlüssen für die Einwanderungsbehörde durch. Unsere kompetenten und professionellen Mitarbeiter machen es möglich, dass Sie praktisch alle Buchhaltungsangelegenheiten an uns abgeben können.

Zudem stehen wir Ihnen als Buchhalter zur Verfügung, den Sie zwingend benennen müssen, wenn Sie eine Firma registrieren wollen.

Unseren Kunden bieten wir monatliche Meetings, so dass wir und Sie immer auf dem aktuellsten Stand Ihrer Steuerangelegenheiten sind. Ihnen steht jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung, den Sie bei allen Fragen kontaktieren können.

Sie sollten sowohl für Ihre privaten als auch für Ihre geschäftlichen Zwecke einen geeigneten Partner beauftragen, der nicht nur Ihre Steuerklärung ausfüllt, sondern Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite steht.

Südafrika – Steuerberatung

Bei Ihrem Umzug nach Südafrika ist es wichtig, dass Sie Ihre Steuerangelegenheiten umfassend planen, denn diese können speziell für Einwanderer komplex und verwirrend sein.

Das südafrikanische Steuerrecht unterscheidet sich von den europäischen Regularien bedeutend. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich von einem Steuerfachmann beraten zu lassen.

Sollten Sie planen, ein Unternehmen zu eröffnen, müssen Sie dieses in Südafrika ebenfalls beim Finanzamt anmelden und hierbei verschiedene Vorschriften beachten.

Unser kompetentes Team wird Sie sowohl über diese Angelegenheiten, als auch über die Möglichkeiten und Pflichten als heimischer oder südafrikanischer Steuerzahler umfangreich beraten. Zudem werden Sie über alle Aspekte des Doppelbesteuerungabkommens sowie über die devisenrechtlichen Vorschriften aufgeklärt.

Schlechte Planung und Unwissenheit können zu falschen Schritten verleiten und damit zu überhöhten Steuerzahlungen führen.

Unsere Mitarbeiter kennen sowohl Ihr heimisches als auch das südafrikanische Steuersystem und können somit auf dieser Basis Immigranten und Einheimische fachkundig beraten. Zudem haben Sie bei uns den Vorteil, dass wir mit Ihnen in Ihrer Muttersprache kommunizieren können.