Eine Aufenthaltserlaubis für Selbständige und Investoren können Immigranten erhalten, die in Südafrika eine eigene Firma eröffnen oder in ein bereits bestehendes Unternehmen investieren wollen.
Diese Genehmigungen werden befristet für bis zu vier Jahren ausgestellt, wobei Antragsteller ebenfalls eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen können.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer und Investoren zu erhalten, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden. Zunächst müssen Sie versichern, dass Sie innerhalb der ersten zwei Jahre des laufenden Geschäftsbetriebes mindestens ZAR 2,5 Millionen in den Buchwert Ihres Unternehmens investieren werden.
Des Weiteren müssen Sie mindestens fünf Südafrikaner innerhalb dieser zwei Jahre permanent einstellen. Für die Beantragung einer solchen Genehmigung und die Analyse Ihrer individuellen Umstände sollten Sie unbedingt eine Immigrationsfirma konsultieren. Diese wird Sie über die zu erfüllenden Kriterien umfassend aufklären.
Die Investition von ZAR 2,5 Millionen in Ihr Unternehmen ist nicht immer vorgeschrieben. Wenn Sie Ihre Firma in einem der folgenden Sektoren gründen, können Sie einen Antrag auf eine Minderung dieser Investitionssumme stellen: Informations- und Kommunikationstechnologie, Kleidungs- und Textilindustrie, chemisch-und biotechnologische Industrie, weiterverarbeitende Agrarwirtschaft, metall- und mineralienverarbeitende Industrie, Automobil- und Transportindustrie und Tourismus- und Handwerksindustrie.
Bei der Gründung des neuen Unternehmens können Sie zwischen unterschiedlichen Gesellschaftsformen wählen. In Südafrika sind die häufigsten Unternehmensformen Pty Ltd’s oder Closed Corporations (CC). Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen sollten Sie sich professionell aufklären lassen.