Südafrika -Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer und Investoren

Sie können sich unmittelbar für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubis für Selbständige und Investoren bewerben. Die Bearbeitung für eine solche Genehmigung kann viel Zeit in Anspruch nehmen und je nachdem, ob Sie einen Antrag auf Minderung des Investitionskapitals stellen oder nicht, kann sich dieser Zeitraum noch verlängern.

Somit ist es sinnvoller, sich erst für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubis für Selbständige und Investoren zu bewerben, wenn Sie bereits im Besitz einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind.

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bringt viele Vorteile mit sich und gibt dem Besitzer die gleichen Rechte wie einem Südafrikaner – ausgenommen ist hier jedoch das Wahlrecht.

 

Südafrika – Südafrika – Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer und Investoren

In der Regel sollten Sie sich zunächst für eine befristete Aufenthaltserlaubis für Selbstständige und Investoren bewerben. Sie ist wesentlich leichter und schneller zu erhalten als eine dauerhafte Genehmigung.

Diese befristete Erlaubnis berechtigt Sie nur dazu, innnerhalb Ihrer gegründeten Firma oder in dem von Ihnen investierten Unternehmen tätig zu werden.

Die Antragstellung einer Daueraufenthaltserlaubnis nimmt viel Zeit in Anspruch und wenn Sie einen Antrag auf die Minderung des Investitionskapitals stellen, verlängert sich dieser Zeitraum noch. Aus diesem Grund ist es wesentlich einfacher, sich zunächst für eine befristete Aufenthaltserlaubis für Unternehmer und Investoren zu bewerben und erst eine dauerhafte Genehmigung zu beantragen, wenn Sie bereits eine befristete Erlaubnis besitzen.

Sie haben auch die Möglichkeit, die temporäre Genehmigung nach zwei Jahren erneut zu beantragen. Hierfür müssen Sie allerdings den Nachweis erbringen, dass Sie die genannten Anforderungen erfüllt haben.

Südafrika: Genehmigungen für Unternehmer und Investoren

Eine Aufenthaltserlaubis für Selbständige und Investoren können Immigranten erhalten, die in Südafrika eine eigene Firma eröffnen oder in ein bereits bestehendes Unternehmen investieren wollen.

Diese Genehmigungen werden befristet für bis zu vier Jahren ausgestellt, wobei Antragsteller ebenfalls eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen können.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer und Investoren zu erhalten, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden. Zunächst müssen Sie versichern, dass Sie innerhalb der ersten zwei Jahre des laufenden Geschäftsbetriebes mindestens ZAR 2,5 Millionen in den Buchwert Ihres Unternehmens investieren werden.

Des Weiteren müssen Sie mindestens fünf Südafrikaner innerhalb dieser zwei Jahre permanent einstellen. Für die Beantragung einer solchen Genehmigung und die Analyse Ihrer individuellen Umstände sollten Sie unbedingt eine Immigrationsfirma konsultieren. Diese wird Sie über die zu erfüllenden Kriterien umfassend aufklären.

Die Investition von ZAR 2,5 Millionen in Ihr Unternehmen ist nicht immer vorgeschrieben. Wenn Sie Ihre Firma in einem der folgenden Sektoren gründen, können Sie einen Antrag auf eine Minderung dieser Investitionssumme stellen: Informations- und Kommunikationstechnologie, Kleidungs- und Textilindustrie, chemisch-und biotechnologische Industrie, weiterverarbeitende Agrarwirtschaft, metall- und mineralienverarbeitende Industrie, Automobil- und Transportindustrie und Tourismus- und Handwerksindustrie.

Bei der Gründung des neuen Unternehmens können Sie zwischen unterschiedlichen Gesellschaftsformen wählen. In Südafrika sind die häufigsten Unternehmensformen Pty Ltd’s oder Closed Corporations (CC). Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen sollten Sie sich professionell aufklären lassen.